Energieausweis
Am 1. Jänner 2009 ist es soweit: Beim Verkauf oder der Vermietung von Häusern oder Wohnungen muss verpflichtend ein Energieausweis vorliegen.
"Dieser liefert dem Interessenten alle relevanten Energie-Kennzahlen des Objektes: Wie hoch ist der Energieverbrauch insgesamt? Wie sieht die Dämmung aus? Wie hoch sind die zu erwartenden Betriebskosten?
Wichtig für alle Energiebewussten – mit dem Energieausweis kann man doppelt sparen. Auf Basis der erfassten Zahlen können optimal Maßnahmen zur thermischen Verbesserung von Gebäuden geplant werden. In weiterer Folge erreicht man dadurch eine deutliche Einsparung von Betriebskosten für ein Gebäude. Sparen auch Sie doppelt mit dem Energieausweis.
Die Rechtsgrundlage:
Ab Jänner 2009 ist gemäß Energieausweis-Vorlagegesetz bei jedem Verkauf und Vermietung von beheizten Gebäuden und Wohnungen ein gültiger Energieausweis vorzulegen.
Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis ist eine Zusammenstellung energetischer Kennzahlen, die einen Vergleich unterschiedlicher Gebäude mit gleicher Nutzung ermöglicht. Zusätzlich wird eine genaue Beurteilung der energetischen Qualität eines Gebäudes für Raumheizung und Wassererwärmung ermöglicht die Beurteilung der energetischen Qualität des Gebäudes für Raumheizung und Wassererwärmung gewährleistet.
Der nach der ÖNORM H5055 erstellte Energieausweis schafft die Voraussetzung für eine energetische und ökologische Beurteilung Energieeinsatzes während der Benutzungsphase des Gebäudes.
Der Energieausweis kann für folgende Bereiche genutzt werden:
• Information der Eigentümer, Nutzer, Interessenten und Konsumenten über die thermischen und energetischen Eigenschaften eines Gebäudes bzw. eines Gebäudeteils.
• Deklaration der thermischen Qualität eines Gebäudes bzw. Gebäudeteils sowie des Nutzungsgrades des Heizungssystems.
• Darstellung von Planungs- und Bauzielen, welche für den thermischen Energieeinsatz in einem Gebäude von Bedeutung sind.
• Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen an die Energieeinsparung und den Wärmeschutz.
• Grundlage zur thermischen Gebäudesanierung und Gebäudeverbesserung.
• Grundlage im Förderungswesen.
Wozu oder wann braucht man den Energieausweis?
Er ist auszustellen bei:
• Neubauten
• Auf- und Zubauten um mehr als 50 % der Geschoßfläche, sowie
• der Änderung von Bauten, die mehr als 50% der Geschoßfläche des Baues betreffen
• Dämmung der Außenwand und Kellerdecke
• Direktzuschussförderung Biomasseanlagen (Pellets, Hackschnitzel, Stückholz)
Der Energieausweis wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend vorgeschrieben bei:
• Tausch von Fenstern und Außentüren
• Direktzuschussförderung von Solaranlagen
Wer stellt den Energieausweis aus?
Baumeister Ing. Herbert Walter, Siedlergasse 1, 2640 Gloggnitz,
02666/52515, 0664/5368309 Mail: herbert-walter@a1.net
Planungsbüro Bmst. Klauser., Schulgasse 3, 2620 Neunkirchen, 02635/65336
Baumeister Murawatz GmbH., Augasse 14, 2620 Neunkirchen, 02635/66056
Fa. Burian, Wartmannstetten, 02635/65813
EVN Neunkirchen, Am Spitz 16, 2620 Neunkirchen, 02635/609-2020
Firma Holzbau Haidbauer, Bergwerkstrasse 18, 2640 Gloggnitz, 02662/42920 E-Mail: haidbauer@hh-haus.at
Fa. Schilowsky, Neunkirchen, Ing. Hommel 0664/4019439
Fa. Glanz Bau GmbH., Aspang, Baumeister Kornfeld 0664/4425332
Rudischer & Panzenböck GmbH, Schwarzottstrasse 2a, 2620 Neunkirchen 02635/63365, E-Mail: julian.prestl@rundp.at, www.rundp.at




