Heizkostenzuschuss des Landes NÖ
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Zuständige Abteilung: |
Ansprechpartner: |
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Sparkassenplatz 5 |
Tel.: 02662/42401-20 |
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2640 Gloggnitz |
Fax: 02662/42401-31 |
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E-Mail: verwaltung@gloggnitz.gv.at |
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Voraussetzungen
Sozial bedürftige Personen können um einen einmaligen Heizkostenzuschuss ansuchen. Anträge liegen beim zuständigen Gemeindeamt auf. Notwendige Unterlagen
Einkommensnachweis Termine / Fristen
Anträge können von November bis April gestellt werden. Hinweise
Für die Gewährung des NÖ Heizkostenzuschusses werden von der NÖ Landesregierung Einkommensgrenzen festgelegt. Diese können bei der Stadtgemeinde erfragt werden. |
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