Säuglingszuwendung

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Verwaltung

Eckhardt Irene und Moser Elfriede

 

 

Sparkassenplatz 5

Tel.: 02662/42401-21

2640 Gloggnitz

Fax: 02662/42401-51

E-Mail: verwaltung@gloggnitz.gv.at

 

 

Voraussetzungen

Bei der Anmeldung von Neugeborenen wird die Säuglingszuwendung ausgegeben. Der Säugling und mindestens ein Elternteil müssen den Hauptwohnsitz in Gloggnitz haben.

 

Notwendige Unterlagen

Vorlage der Geburtsurkunde

 

Hinweise

 

Die Säuglingszuwendung besteht aus:
einem Gutschein über € 58, einem Gutschein für Kosmetik, einem Formular für Familienbeihilfe, einem Formular über Mutterberatungstermine, einem Formular für Familienpass und einer Dokumentenmappe der NÖ Landesregierung.

 

Parteienverkehr

MO, MI, DO:
8-12 und 13-15:30 Uhr
DI: 8-12 und 13-19 Uhr
FR: 8-12 Uhr


BH Außenstelle
DO: 8:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr