Eheschließung

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband

Pratscher Alfred und Beisteiner Eva

 

 

Sparkassenplatz 5

Tel.: 02662/42401-15

2640 Gloggnitz

Fax: 02662/42401-28

E-Mail: standesamt@gloggnitz.gv.at

 

 

Voraussetzungen

  • Wenn sich der Hauptwohnsitz einer der beiden Verlobten in Enzenreith, Gloggnitz, Prigglitz, Raach am Hochgebirge oder Schottwien befindet, ist für die Ermittlung der Ehefähigkeit (früher Aufgebot) das Standesamt Gloggnitz zuständig. Wenn nicht ist die Ermittlung der Ehefähigkeit auf dem Standesamt des Hauptwohnsitzes einer der beiden Verlobten durchzuführen.
  • Die Eheschließung kann unabhängig vom Standesamt der Anmeldung zur Eheschließung in jedem Standesamt in Österreich vorgenommen werden. Bevor Sie zur Anmeldung der Eheschließung auf Ihr Wohnsitz-Standesamt gehen, müssen Sie wissen, in welchem Standesamt die Trauung stattfinden soll. Vorherige telefonische Terminreservierung ist empfehlenswert, wenn Sie nicht auf Ihrem Wohnsitz-Standesamt heiraten möchten.
  • Beide Verlobte müssen bei der Anmeldung zur Eheschließung anwesend sein.
  • Vor Anmeldung der Eheschließung sollten Sie sich schon über die Führung des Familiennamens nach der Eheschließung im Klaren sein.

 

Notwendige Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis

Familienstand ledig

  • Auszug aus dem Gurtenbuch (bei Geburtsort Gloggnitz genügt die Geburtsurkunde)
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis des akademischen Grades·

Familienstand geschieden, verwitwet oder Vorehe für nichtig erklärt:

  • Auszug aus dem Geburtenbuch (bei Geburtsort Gloggnitz genügt die Geburtsurkunde)
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis des akademischen Grades
  • Heiratsurkunden aller Vorehen
  • Nachweis über Auflösung früherer Ehe/n durch Urteile/Beschlüsse über die Scheidung, Aufhebung, Nichtigerklärung mit Bestätigung der Rechtskraft
  • Nachweis über Auflösung früherer Ehe/n durch Tod: Sterbeurkunde des/der Ehepartners/Ehepartnerin.

Gibt es gemeinsame uneheliche Kinder, ist zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen auch deren Geburtsurkunde und Meldezettel vorzulegen.

Ist ein/eine Verlobter/Verlobte oder sind beide Verlobte nicht österreichische Staatsangehörige ist bezüglich der notwendigen Unterlagen das Standesamt Gloggnitz telefonisch zu kontaktieren. Prinzipiell gilt jedoch:
Statt dem Staatsbürgerschaftsnachweis ist der Reisepass vorzulegen.
Alle fremdsprachigen Original-Dokumente sind in Österreich von einem gerichtlich beeideten Dolmetsch übersetzen und beglaubigen zu lassen.

 

Kosten

Ein kurzer Anruf beim Standesamt Gloggnitz klärt die ungefähre Höhe des Betrages.

 

Termine / Fristen

Die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit (früher Aufgebot) darf frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin beim zuständigen (Wohnsitz) Standesamt vorgenommen werden.

 

Hinweise

Weitere Informationen auf www.help.gv.at

 

Parteienverkehr

MO, MI, DO:
8-12 und 13-15:30 Uhr
DI: 8-12 und 13-19 Uhr
FR: 8-12 Uhr


BH Außenstelle
DO: 8:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr