Landwirtschaftskammerwahl

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Verwaltung

Pratscher Alfred

 

 

Sparkassenplatz 5

Tel.: 02662/42401-15

2640 Gloggnitz

Fax: 02662/42401-28

E-Mail: verwaltung@gloggnitz.gv.at

 

 

Landwirtschaftskammern ("Bauernkammern"), gesetzliche Interessenvertretung der Bauern, deren Aufgabenbereich und Organisation durch Landwirtschaftskammerngesetze geregelt sind.

Die Landwirtschaftskammern sind neben der Interessenvertretung auch in der Förderung und Beratung ihrer Mitglieder sowie im übertragenen Wirkungsbereich in öffentlich-rechtlichen Agenden tätig. Mitglieder sind in der Regel Eigentümer land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke ab einer gewissen Mindestgröße.

Die Organisationsstruktur sieht Landes-Landwirtschaftskammern sowie Bezirksbauernkammern und Ortsausschüsse vor. Organe der Landwirtschaftskammern sind im Allgemeinen die Vollversammlung der Landeskammerräte, die durch Wahl den Präsidenten, das Präsidium bzw. Vorstand, Hauptausschuss, Kontrollausschuss sowie verschiedene Ausschüsse mit beratender Funktion besetzt. Landeskammerräte und Bezirkskammerräte werden von den wahlberechtigten Kammermitgliedern für 5 Jahre gewählt.

Die Landwirtschaftskammern sind als wichtige Einrichtung der beruflichen Selbstverwaltung auf Bundesebene im Verein "Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs" zusammengeschlossen, der in der für die österreichische Volkswirtschaft bedeutenden Sozialpartnerschaft mitwirkt und insbesondere das Recht der Gesetzesbegutachtung hat.

 

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