Nachträgliche Ausstellung von Urkunden (Geburt, Ehe, Tod)
|
Zuständige Abteilung: |
Ansprechpartner: |
|
|
|
|
Sparkassenplatz 5 |
Tel.: 02662/42401-15 |
|
2640 Gloggnitz |
Fax: 02662/42401-28 |
|
E-Mail: standesamt@gloggnitz.gv.at |
|
|
|
|
Voraussetzungen
Der Personenstandsfall - Geburt, Ehe, Tod - muss bereits beurkundet sein und erfolgte in der Gemeinde Enzenreith, Gloggnitz, Prigglitz, Raach am Hochgebirge oder Schottwien. Recht auf Ausstellung von Personenstandsurkunden haben:
Unter "Urkunden" sind auch Abschriften der jeweiligen Bücher (Geburt, Ehe, Tod) sowie internationale Urkunden zu verstehen. Notwendige Unterlagen
Bei persönlicher Vorsprache ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich. Kosten
Für jede standesamtliche Urkunde sind Gebühren von 8,70 EUR in bar zu entrichten. Die Antragsgebühr für schriftliche Anträge (Brief, Fax, E-Mail) beträgt 13,20 Euro. Bei persönlicher Vorsprache entfällt die Antragsgebühr. Für die Bestellung von Urkunden durch Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechtes fallen keine Gebühren an. Termine / Fristen
Die Urkunde wird bei persönlicher Vorsprache sofort ausgestellt. |
|




