Nachträgliche Ausstellung von Urkunden (Geburt, Ehe, Tod)

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband

Pratscher Alfred und Beisteiner Eva

 

 

Sparkassenplatz 5

Tel.: 02662/42401-15

2640 Gloggnitz

Fax: 02662/42401-28

E-Mail: standesamt@gloggnitz.gv.at

 

 

Voraussetzungen

Der Personenstandsfall - Geburt, Ehe, Tod - muss bereits beurkundet sein und erfolgte in der Gemeinde Enzenreith, Gloggnitz, Prigglitz, Raach am Hochgebirge oder Schottwien.

Recht auf Ausstellung von Personenstandsurkunden haben:

  • Personen, auf die sich die Eintragung bezieht sowie deren Ehepartner/Ehepartnerin, Vorfahren und Nachkommen. Achtung: Dies gilt nicht für Geschwister.
  • Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen können, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich diese Eintragung bezieht, entgegensteht
  • Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechtes im Rahmen der Vollziehung der Gesetze

Unter "Urkunden" sind auch Abschriften der jeweiligen Bücher (Geburt, Ehe, Tod) sowie internationale Urkunden zu verstehen.

 

Notwendige Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich.

 

Kosten

Für jede standesamtliche Urkunde sind Gebühren von 8,70 EUR in bar zu entrichten.

Die Antragsgebühr für schriftliche Anträge (Brief, Fax, E-Mail) beträgt 13,20 Euro. Bei persönlicher Vorsprache entfällt die Antragsgebühr.

Für die Bestellung von Urkunden durch Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechtes fallen keine Gebühren an.

 

Termine / Fristen

Die Urkunde wird bei persönlicher Vorsprache sofort ausgestellt.

 

Parteienverkehr

MO, MI, DO:
8-12 und 13-15:30 Uhr
DI: 8-12 und 13-19 Uhr
FR: 8-12 Uhr


BH Außenstelle
DO: 8:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr