Fertigstellung von Bauvorhaben

Hinweise

Die Fertigstellung eines Bauvorhabens muss gemäß
§ 30 Abs.1 der NÖ. Bauordnung 1996 angezeigt werden.

Formulare

Zuständige Abteilung

Parteienverkehr

MO, MI, DO:
8-12 und 13-15:30 Uhr
DI: 8-12 und 13-19 Uhr
FR: 8-12 Uhr


BH Außenstelle
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