Geburtsurkunden
Voraussetzungen
- Hausgeburt
Die von dem/der Arzt/Ärztin oder von der Geburtshilfe ausgefüllte Formular "Anzeige der Geburt" ist von diesen dem Standesamt Gloggnitz zu übermitteln. Geschieht dies nicht, verbleibt also die "Anzeige der Geburt" bei den Eltern (Mutter), ist die ehest mögliche Vorsprache beim zuständigen Standesamt Gloggnitz unter Mitnahme aller erforderlichen Dokumente notwendig. - War bei der Geburt weder Arzt/Ärztin noch Geburtshilfe anwesend, ist das Standesamt Gloggnitz sofort telefonisch zu kontaktieren!
Notwendige Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis
Eltern verheiratet:
- Geburtsurkunden
- Meldezettel
- Staatsbürgerschaftsnachweise (Bei Nicht-Österreicher der Reisepass)
- Nachweis des akademischen Grades oder Standesbezeichnung
- Heiratsurkunde
Mutter ledig:
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Bei Nicht-Österreicher der Reisepass)
- Nachweis des akademischen Grades oder Standesbezeichnung
Mutter geschieden:
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Bei Nicht-Österreicher der Reisepass)
- Nachweis des akademischen Grades oder Standesbezeichnung
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
- Nachweis über Auflösung der Ehe durch Urteile/Beschlüsse über die Scheidung, Aufhebung, Nichtigerklärung mit Bestätigung der Rechtskraft
Mutter verwitwet:
- Ist die Geburt des Kindes innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehegatten erfolgt, setzen Sie sich bitte telefonisch mit dem Standesamt Gloggnitz in Verbindung.Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Bei Nicht-Österreicher der Reisepass)
- Nachweis des akademischen Grades oder Standesbezeichnung
- Heiratsurkunde der letzten Ehe Sterbeurkunde des Ehegatten
Erklärung der Eltern (Mutter)
Zur Bestimmung der Vornamen für ein Neugeborenes sind bei ehelicher Geburt die Eltern, bei unehelicher Geburt in der Regel die Mutter berechtigt.
Bei unehelichen Kindern wird für die Anerkennung der Vaterschaft am Standesamt vom Kindesvater folgende Dokumente benötigt, diese sind den Dokumenten der Mutter beizulegen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Bei Nicht-Österreicher der Reisepass)
- Nachweis des akademischen Grades
- Die Berufe von Vater und Mutter sind ebenfalls bekannt zu geben.
Fremdsprachige Dokumente sind in Österreich von einem gerichtlich beeideten Dolmetsch übersetzen und beglaubigen zu lassen.
Kosten
Pro Geburtsurkunde derzeit € 8.70, die Geburtsbestätigung für die Krankenkasse ist kostenlos.
Termine / Fristen
Bei Hausgeburten hat der Arzt, die Hebamme oder die Personen die bei der Geburt anwesend waren, innerhalb einer Woche mittels Formular „Anzeige der Geburt“ die Geburt am Standesamt Gloggnitz anzuzeigen.
Hinweise
Ausstellen eines Staatsbürgerschaftsnachweises: Für österreichische Kinder kann nach der Beurkundung der Geburt auf Wunsch auch ein Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden, sofern der Hauptwohnsitz in Gloggnitz, Enzenreith, Prigglitz, Raach am Hochgebirge oder Schottwien ist.




