Grundbuchbeschlüsse
Hinweise
Aufgrund der Grundbuchsauszüge des Bezirksgerichtes werden die neuen Liegenschaftseigentümer in der Stadtverwaltung registriert (Häuserverzeichnis, Grundbesitzabgaben etc.).
Aufgrund der Grundbuchsauszüge des Bezirksgerichtes werden die neuen Liegenschaftseigentümer in der Stadtverwaltung registriert (Häuserverzeichnis, Grundbesitzabgaben etc.).