Lustbarkeitsabgabe

Voraussetzungen

Gemäß des Finanzausgleichsgesetzes 2008 und der Verordnung des Gemeinderates entsteht die Abgabeschuld mit der Ausgabe von Karten bzw. mit Entgegennahme des Entgeldes.

Veranstaltungen die als Lustbarkeiten gelten siehe Verordnung der Stadtgemeinde Gloggnitz (Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2010).

Kosten

Die Lustbarkeitsabgabe wird je nach Art und Dauer der Veranstaltung berechnet.

Termine / Fristen

Der Abgabepflichtige muss die Lustbarkeit bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung anmelden.

Die Abgabe ist spätestens 14 Tage nach Ende der Veranstaltung zu entrichten. 

Zuständige Abteilung

Parteienverkehr

MO, MI, DO:
8-12 und 13-15:30 Uhr
DI: 8-12 und 13-19 Uhr
FR: 8-12 Uhr


BH Außenstelle
DO: 8:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr