Lustbarkeitsabgabe
Voraussetzungen
Gemäß des Finanzausgleichsgesetzes 2008 und der Verordnung des Gemeinderates entsteht die Abgabeschuld mit der Ausgabe von Karten bzw. mit Entgegennahme des Entgeldes.
Veranstaltungen die als Lustbarkeiten gelten siehe Verordnung der Stadtgemeinde Gloggnitz (Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2010).
Kosten
Die Lustbarkeitsabgabe wird je nach Art und Dauer der Veranstaltung berechnet.
Termine / Fristen
Der Abgabepflichtige muss die Lustbarkeit bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung anmelden.
Die Abgabe ist spätestens 14 Tage nach Ende der Veranstaltung zu entrichten.




