Veranstaltungskalender

Voraussetzungen

Die Veranstaltung findet im Gemeindegebiet statt.

Termine / Fristen

Auf Wunsch können Veranstaltungen in den Veranstaltungskalender aufgenommen werden. Diese müssen jedoch 3-4 Wochen vor ihrem Stattfinden gemeldet werden.

Hinweise

Veranstaltungen können auch der NÖN, dem Bezirksboten, dem Kurier und der Kronen Zeitung entnommen werden.

Formulare

Zuständige Abteilung

Parteienverkehr

MO, MI, DO:
8-12 und 13-15:30 Uhr
DI: 8-12 und 13-19 Uhr
FR: 8-12 Uhr


BH Außenstelle
DO: 8:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr