Aufnahme in die Landeskindergärten Hauptstraße und Prägasse I und II, Integrationsgruppe, HPI Gruppe

Voraussetzungen

Vollendung des 3. Lebensjahres
Das Kind und mindestens 1 Elternteil müssen den Hauptwohnsitz in Gloggnitz haben.

Notwendige Unterlagen

Antragsformular liegt im Gemeindeamt auf und muss vom Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden.

Das Formular kann auch auf der Homepage heruntergeladen werden.

Kosten

Für die Anschaffung von Bildungs- und Beschäftigungsmaterial beträgt der monatliche Kostenbeitrag € 15. Dieser wird von der Finanzabteilung der Gemeinde alle 2 Monate vorgeschrieben. Minderbemittelte können um Herabsetzung bzw. Befreiung dieses Kostenbeitrages ansuchen.

Termine / Fristen

Kundmachung vom 2.1. bis Ende Februar an den  Amtstafeln, in den Kindergärten und in der Stadtzeitung.
Einschreibung ist im März.
Im Mai werden die Eltern der neuaufzunehmenden Kinder über deren Aufnahme für den darauffolgenden Herbst verständigt.

Hinweise

Elternschaften, die außerhalb der KG Gloggnitz wohnen, können um einen Landesbeitrag zu den Kindergartenbeförderungskosten für das vergangene Kindergartenjahr mittels Antragsformular ansuchen.

Parteienverkehr

MO, MI, DO:
8-12 und 13-15:30 Uhr
DI: 8-12 und 13-19 Uhr
FR: 8-12 Uhr


BH Außenstelle
DO: 8:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr