Aufnahme in die Landeskindergärten Hauptstraße und Prägasse I und II, Integrationsgruppe, HPI Gruppe
Voraussetzungen
Vollendung des 3. LebensjahresDas Kind und mindestens 1 Elternteil müssen den Hauptwohnsitz in Gloggnitz haben.
Notwendige Unterlagen
Antragsformular liegt im Gemeindeamt auf und muss vom Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden.
Das Formular kann auch auf der Homepage heruntergeladen werden.
Kosten
Für die Anschaffung von Bildungs- und Beschäftigungsmaterial beträgt der monatliche Kostenbeitrag € 15. Dieser wird von der Finanzabteilung der Gemeinde alle 2 Monate vorgeschrieben. Minderbemittelte können um Herabsetzung bzw. Befreiung dieses Kostenbeitrages ansuchen.Termine / Fristen
Kundmachung vom 2.1. bis Ende Februar an den Amtstafeln, in den Kindergärten und in der Stadtzeitung.Einschreibung ist im März.
Im Mai werden die Eltern der neuaufzunehmenden Kinder über deren Aufnahme für den darauffolgenden Herbst verständigt.




