Förderungen der Stadtgemeinde Gloggnitz
Lehrlingsförderung
Voraussetzung für die Förderung:
Ausbildung eines Lehrlings
Wie gelange ich in den Genuss der Förderung?
- Ansuchen
als Nachweis ist jeweils im Dezember eine Kopie des Lohnkontos sowie eine Kopie des protokollierten Lehrvertrages oder bei mindestens 50 % behinderter Lehrlingen eine Bestätigung des Landesinvalidenamtes für Wien, NÖ u. Burgenland vorzulegen.
Höhe der Förderung:
Euro 125,-/Lehrlingsplatz und Jahr
Euro 250,-/Jahr für jeden behinderten Lehrling
Förderung wird nicht direkt ausbezahlt sondern mit Abgaben (Kommunalsteuer) gegenverrechnet.
Wirtschaftsförderung
Voraussetzungen für die Förderung:
Firmensitz bzw. Betriebsstätte in Gloggnitz
Betriebsneugründungen
Betriebserweiterungen
Investitionen bei Betrieben mit Kommunalsteuer v. mind. € 35.000,-
Investitionen bei Betrieben ohne Kommunalsteuer v. mind. € 20.000,-
Die Förderung kann innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nur einmal beansprucht werden
Wie gelange ich in den Genuss der Förderung?
- Antrag innerhalb von 6 Monaten ab Betriebseröffnung bzw. -erweiterung an die Stadtgemeinde Gloggnitz
- Kopien der Rechnungen samt Zahlungsnachweisen
Höhe der Förderung:
Die Förderung beträgt jährlich 10 % der Jahreskommunalsteuer über einen Zeitraum von 5 Jahren
Die maximale Förderhöhe pro Jahr
- für Großbetriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern € 5.000,-
- für Mittelbetriebe von 10 bis 49 Mitarbeitern € 2.400,-
- für Kleinbetriebe bis 9 Mitarbeiter € 540,-
Unternehmen bei denen keine Kommunalsteuer anfällt, erhalten € 150,-/Jahr auf 5 Jahre
Bei Betriebserweiterungen werden 10 % der jährl. Kommunalsteuermehrleistungen auf die Dauer von 5 Jahren gefördert
Die Förderung wird erstmalig nach Abgabe einer Jahreskommunalsteuererklärung gut geschrieben.
Die pünktliche Entrichtung der Steuern und Abgaben ist Voraussetzung.
Förderung zur Schaffung von Eigenheimen
Vorausetzungen für die Förderung:
Neubauten mit max. zwei in sich geschlossenen Wohnungen im Gemeindegebiet von Gloggnitz deren Nutzfläche mindestens 60 m2 beträgt (mind. 10 Jahre ordentlicher Wohnsitz im geförderten Objekt)
Wie gelange ich in den Genuss der Förderung?
Schriftlicher Antrag unter Vorlage eines Grundbuchsauszuges der nicht älter als drei Monate sein darf und der Fertigstellungsmeldung
Höhe der Förderung:
Förderungsbetrag max. Euro 1.800,-
Gegenverrechnung mit den jeweils anfallenden Kanal- und Wassergebühren.
Beihilfen an bedürftige Gemeindebürger
Voraussetzungen für die Förderung:
Einkommensgrenzen für die Befreiung von Rezeptgebühren dürfen nicht überschritten werden.
Richtsätze ab 01.01.2013:
Einzelpersonen dzt. Euro 837,63 netto
Zwei Personen dzt. Euro 1.255,89 netto
für jede weitere Person Zuschlag von Euro 129,24 netto
Antragsteller muss Besitzer des Objektes, für das der Zuschuss beantragt wird, sein, in diesem Objekt wohnen, mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und darf über keine weiteren Grundbesitz verfügen.
Wie gelange ich in den Genuss der Förderung?
Der Antrag ist in Form eines Mittellosigkeitszeugnisses zu stellen. Dieses kann bei der Stadtgemeinde Gloggnitz unter Vorlage eines Einkommensnachweises für das gesamte Jahr, für das der Antrag gestellt wird, beantragt werden.
Das gesamte durchschnittliche Jahreseinkommen aller im Objekt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen muss bekanntgegeben werden. Dieses Gesamteinkommen darf den Richtsatz nicht überschreiten.
Unter Einkommen versteht man Bezüge aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit, Pensionszahlungen, Zahlungen durch öffentliche Stellen (AMS etc.) und sonstige Einkünfte (z.B. Mieteinnahmen etc.).
Das Ansuchen muss bis spätestens 30.04. des Folgejahres für das angesuchte Jahr erfolgen. Die Verlautbarung über die aktuellen Richtsätze findet im jeweils ersten Amtsblatt des Jahres und auf der Homepage der Stadtgemeinde Gloggnitz statt.
Höhe der Förderung:
50 % der Abgaben für Abfallwirtschaft und Kanalbenützungsgebühren.
Verminderung von Wasserbenutzungsgebühren
Voraussetzungen für die Förderungen:
- am Rohrbruch darf kein Verschulden vorliegen
- Meldung des Rohrbruches an das Wasserwerk der Stadtgemeinde
- sofortige Behebung des Rohrbruches durch eine konzessionierte Firma
- der Rohrbruch darf nur im Freien liegende Zuleitungen (von der Wasseruhr zum Hauptgebäude) betreffen.
Wie gelange ich in den Genuss der Förderung?
Formloses Ansuchen an die Stadtgemeinde unter Anschluss einer Rechnung über die Behebung des Rohrbruches
Höhe der Förderung:
Vergütung von mind. 50 % des Mehrverbrauches des Durchschnittes der letzten drei Jahre.
Gewährung von Zahlungserleichterungen
- Abgabenschuldigkeit muss € 200,00 übersteigen
- Vorlage eines bei der Stadtgemeinde Gloggnitz erhätlichen Antrages
- Zinsen sind ab dem ersten Tag der Fälligkeit der Abgabe an, vorzuschreiben
- es sind generell 6% Zinsen pro Jahr zu entrichten (§212b Bundesabgabenordnung)
- die Einhebung der Abgabe muss eine erhebliche Härte darstellen und darf die Einbringlichkeit der Abgabe durch den Aufschub nicht gefährdet sein
Förderung einer alternativen Energieanlage (Solar-, Wärmepumpen- und Photovoltaikanlagen)
Voraussetzung für die Förderung:
Nutzung für Objekt muss gegeben sein. Gefördert werden Ein- oder Zweifamilienhäuser nach den Richtlinien der Stadtgemeinde Gloggnitz.
Wie gelange ich in den Genuss der Förderung?
Einreichung eines beim Bauamt erhältlichen Ansuchens, Beilage der Rechnungen samt Zahlungsbelegen, Bauanzeige und Überprüfung durch das Bauamt
Höhe der Förderung:
Förderungshöhe Euro 620,--
Zuschuss für die Anschaffung eines Elektro-Betriebenen Fahrzeuges
(Elektro-Fahrrad, Elektro-Roller, Elektro-Auto etc.)
Voraussetzung für die Förderung:
- Ankauf eines Elektrofahrzeuges
Wie gelange ich in den Genuss der Förderung?
- Ansuchen
Höhe der Förderung:
- 15% des Kaufpreises, maximal jedoch € 200,- pro Fahrzeug und Einwohner
Antragsformular
Arztpraxis-Neueröffnung
Voraussetzungen für die Förderung:
Eröffnung einer Arztpraxis im Gemeindegebiet von Gloggnitz
Wie gelange ich in den Genuss der Förderung?
Formloses Ansuchen unter Vorlage von Originalrechnungen samt Zahlungsbelegen
Tilgungsplan und Kopie der Schuldurkunde
Höhe der Förderung:
Übernahme der Zinsen für ein Darlehen in der Höhe von max. Euro 22.000,-- auf 5 Jahre
Arztpraxis muss zum Zinsfälligkeitstermin bestehen
Förderung leerstehender Geschäftslokale in den Jahren 2012 bis 2015
Voraussetzungen für die Förderung:
- für Objekteigentümer, die Verkaufsflächen anbieten
- das schon bestehende Geschäftslokal (Handel, Dienstleistung, Gastronomie) muss im Gemeindegebiet von Gloggnitz liegen
- die leerstehende Geschäftsfläche muss über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren durch eine ganzjährig durchgehende Geschäftstätigkeit genutzt werden
- eine einmalige Unterbrechung von max. 3 Monaten durch einen Firmenwechsel ist gestattet
- bei Nutzung von weniger als 5 Jahren muss der geförderte Betrag in der Höhe von 20% pro ungenutztem Jahr rückerstattet werden
Wie gelange ich in den Genuss der Förderung?
- Formloser Antrag unter Beilage von Rechnungskopien innerhalb eines Zeitraumes von einem Monat ab Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Höhe der Förderung
- 10% der Investitionskosten, jedoch maximal für Geschäftslokale von
bis 50m² € 2.000,-
bis 100m² € 3.000,-
über 100m² € 5.000,-
- ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung der Förderung besteht nicht




