Förderungen der Stadtgemeinde Gloggnitz


 Lehrlingsförderung

Voraussetzung für die Förderung:
Ausbildung eines Lehrlings

Wie gelange ich in den Genuss der Förderung?
- Ansuchen

als Nachweis ist jeweils im Dezember eine Kopie des Lohnkontos sowie eine Kopie des protokollierten Lehrvertrages oder bei mindestens 50 % behinderter Lehrlingen eine Bestätigung des Landesinvalidenamtes für Wien, NÖ u. Burgenland vorzulegen.

Höhe der Förderung:
Euro 125,-/Lehrlingsplatz und Jahr
Euro 250,-/Jahr für jeden behinderten Lehrling
Förderung wird nicht direkt ausbezahlt sondern mit Abgaben (Kommunalsteuer) gegenverrechnet.

 

 

Wirtschaftsförderung

Voraussetzungen für die Förderung:
Firmensitz bzw. Betriebsstätte in Gloggnitz
Betriebsneugründungen
Betriebserweiterungen
Investitionen bei Betrieben mit Kommunalsteuer v. mind. € 35.000,-
Investitionen bei Betrieben ohne Kommunalsteuer v. mind. € 20.000,-
Die Förderung kann innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nur einmal beansprucht werden

Wie gelange ich in den Genuss der Förderung?
- Antrag innerhalb von 6 Monaten ab Betriebseröffnung bzw. -erweiterung an die Stadtgemeinde Gloggnitz
- Kopien der Rechnungen samt Zahlungsnachweisen

Höhe der Förderung:
Die Förderung beträgt jährlich 10 % der Jahreskommunalsteuer über einen Zeitraum von 5 Jahren
Die maximale Förderhöhe pro Jahr
- für Großbetriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern € 5.000,-
- für Mittelbetriebe von 10 bis 49 Mitarbeitern € 2.400,-
- für Kleinbetriebe bis 9 Mitarbeiter € 540,-

Unternehmen bei denen keine Kommunalsteuer anfällt, erhalten € 150,-/Jahr auf 5 Jahre
Bei Betriebserweiterungen werden 10 % der jährl. Kommunalsteuermehrleistungen auf die Dauer von 5 Jahren gefördert
Die Förderung wird erstmalig nach Abgabe einer Jahreskommunalsteuererklärung gut geschrieben.
Die pünktliche Entrichtung der Steuern und Abgaben ist Voraussetzung.

 

 

 

Förderung zur Schaffung von Eigenheimen

Vorausetzungen für die Förderung:
Neubauten mit max. zwei in sich geschlossenen Wohnungen im Gemeindegebiet von Gloggnitz deren Nutzfläche mindestens 60 m2 beträgt (mind. 10 Jahre ordentlicher Wohnsitz im geförderten Objekt)

Wie gelange ich in den Genuss der Förderung?
Schriftlicher Antrag unter Vorlage eines Grundbuchsauszuges der nicht älter als drei Monate sein darf und der Fertigstellungsmeldung

Höhe der Förderung:
Förderungsbetrag max. Euro 1.800,-
Gegenverrechnung mit den jeweils anfallenden Kanal- und Wassergebühren.

 

 

 

Beihilfen an bedürftige Gemeindebürger

Voraussetzungen für die Förderung:
Einkommensgrenzen für die Befreiung von der Grundgebühr für Rundfunk, Fernsehen und Telefon dürfen nicht überschritten werden

Einzelpersonen dzt. Euro 878,07 netto
Zwei Personen dzt. Euro 1.316,50 netto
für jede weitere Person Zuschlag von Euro 92,02 netto

Antragsteller muss Besitzer des Objektes für das der Zuschuss beantragt wird sein, in diesem Objekt wohnen und über keine weiteren Grundbesitz verfügen

Wie gelange ich in den Genuss der Förderung?
Vorlage eines Mittellosigkeitszeugnisses

Mittellosigkeitszeugnis kann bei der Stadtgemeinde Gloggnitz unter Vorlage einer Mietzinsbestätigung und Einkommensnachweises beantragt werden

Höhe der Förderung:
50 % der Abgaben für Abfallwirtschaft und Kanalbenützungsgebühren.

 

 

 

Verminderung von Wasserbenutzungsgebühren

Voraussetzungen für die Förderungen:
- am Rohrbruch darf kein Verschulden vorliegen
- Meldung des Rohrbruches an das Wasserwerk der Stadtgemeinde
- sofortige Behebung des Rohrbruches durch eine konzessionierte Firma
- der Rohrbruch darf nur im Freien liegende Zuleitungen (von der Wasseruhr zum Hauptgebäude) betreffen.

Wie gelange ich in den Genuss der Förderung?
Formloses Ansuchen an die Stadtgemeinde unter Anschluss einer Rechnung über die Behebung des Rohrbruches

Höhe der Förderung:
Vergütung von mind. 50 % des Mehrverbrauches des Durchschnittes der letzten drei Jahre.

 

 

 

Gewährung von Zahlungserleichterungen

- Abgabenschuldigkeit muss € 200,00 übersteigen

- Zinsen sind ab dem ersten Tag der Fälligkeit der Abgabe an, vorzuschreiben

- es sind generell 6% Zinsen pro Jahr zu entrichten (§212b Bundesabgabenordnung)

- die Einhebung der Abgabe muss eine erhebliche Härte darstellen und darf die Einbringlichkeit der Abgabe durch den Aufschub nicht gefährdet sein

 

 

Förderung einer alternativen Energieanlage

Voraussetzung für die Förderung:
Nutzung für Objekt muss gegeben sein.

Wie gelange ich in den Genuss der Förderung?
Einreichung eines beim Bauamt erhältlichen Ansuchens, Beilage der Rechnungen samt Zahlungsbelegen, Bauanzeige und Überprüfung durch das Bauamt

Höhe der Förderung:
Förderungshöhe Euro 620,--

 

 

Zuschuss für die Anschaffung eines Elektro-Betriebenen Fahrzeuges

(Elektro-Fahrrad, Elektro-Roller, Elektro-Auto etc.)

Der Gemeinderat der Stadt Gloggnitz hat in seiner letzten Sitzung die Gewährung eines Zuschusses für den Ankauf eines elektro-betriebenen Fahrzeuges in der Höhe von 15 % des Kaufpreises (inkl. Ust), maximal jedoch Euro 200,00 pro Fahrzeug und Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gloggnitz beschlossen. Antragsformulare liegen am Stadtamt auf.

Antragsformular
 

 

 

Arztpraxis-Neueröffnung

Voraussetzungen für die Förderung:
Eröffnung einer Arztpraxis im Gemeindegebiet von Gloggnitz

Wie gelange ich in den Genuss der Förderung?
Formloses Ansuchen unter Vorlage von Originalrechnungen samt Zahlungsbelegen
Tilgungsplan und Kopie der Schuldurkunde

Höhe der Förderung:
Übernahme der Zinsen für ein Darlehen in der Höhe von max. Euro 22.000,-- auf 5 Jahre

 

Parteienverkehr

MO, MI, DO:
8-12 und 13-15:30 Uhr
DI: 8-12 und 13-19 Uhr
FR: 8-12 Uhr


BH Außenstelle
DO: 8:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr