Feuerbrand

Feuerbrand

Feuerbrand – Eine bedrohliche Pflanzenkrankheit

 

1)  Begriffserklärung – Erstauftreten

 

Feuerbrand ist eine hochinfektiöse, schwer zu bekämpfende, bakterielle Krankheit und stellt eine ernstzunehmende Gefahr für das Kernobst und für anfällige Ziergehölze (Fam. Rosengewächse) dar! Bedroht sind sowohl der Erwerbsobstbau, der landschaftsprägende Streuobstbau (in Niederösterreich – überwiegend das Mostviertel) als auch Baumschulen, landwirtschaftliche Betriebe, Hausgärten und öffentliche Grünanlagen.

 

In Österreich wurde das Bakterium 1993 in Vorarlberg gefunden und wandert seither von Westen Richtung Osten. In Niederösterreich wurden 2006 211 positive Fälle verzeichnet, wobei die Zahl der Feuerbrandfälle im Jahr 2007 um ein Vielfaches auf 1882 stieg.

 

2)  Wirtspflanzen

 

Zu den Hauptwirtspflanzen zählen vor allem:

Obstgehölze

Zier- und Wildgehölze

Apfel

Zwergmispelarten

Apfelbeere

Birne

Weiß- und Rotdorn

Zierapfel

Quitte

Feuerdorn

Wollmispel

Mispel

Mehlbeere, Speierling, Elsbeere

Glanzmispel

 

Felsenbirne

Schein- und Zierquitten

 

Vogelbeere

 

 

3)  Krankheitsbild

 

An allen Wirtspflanzen treten die gleichen Krankheitssymptome auf, jedoch kann ihre Ausprägung je nach Pflanzenzustand, Sorte und Klima unterschiedlich sein.

 

  • Blätter und Blüten befallen Pflanzen welken plötzlich und verfärben sich braun oder schwarz
  • Dabei krümmen sich die Triebspitzen infolge des Wasserverlustes oft hakenförmig nach unten
  • Über den Winter hinweg bleiben an den verbrannt aussehenden Zweigpartien die abgestorbenen Blätter und geschrumpften Früchte hängen (Fruchtmumien)

 

! Für Mensch und Tier besteht keine Gefahr !

 

4)  Ausbreitung

 

Über größere Entfernungen hinweg wird Feuerbrand vielfach mit verseuchtem Pflanzmaterial, kontaminierten Gegenständen, durch Zugvögel und Straßenverkehr verbreitet.

 

Im Nahbereich erfolgt die Ausbreitung der Krankheit durch Regen, Wind und Insekten. Ebenso mechanische Verletzungen, wie z.B. Hagelschlag oder Schnittmaßnahmen an den Wirtspflanzen, können eine Ursache für die leichtere Übertragung der Krankheit sein.

 

Der Amtliche Pflanzenschutzdienst ersucht, im Verdachtsfall unbedingt den Feuerbrandbeauftragten der Gemeinde zu kontaktieren und die betroffene Pflanze möglichst unberührt zu lassen, da dies eine weitere Gefahr der Übertragung an andere Wirtspflanzen bedeutet!

5)  Schutz vor Verbreitung, Gesetzliche Regelungen

 

Die leicht übertragbare Krankheit wurde als Quarantänekrankheit eingestuft und unterliegt deshalb der MELDEPFLICHT jeden/r Gemeindebürgers/in!!!

Jeder Verdachtsfall ist unverzüglich am jeweiligen Gemeindeamt zu melden!

 

Nur durch ein frühzeitiges Erkennen dieser Krankheit können Maßnahmen gesetzt werden, um eine flächenhafte Ausbreitung zu verhindern! In jeder Gemeinde in NÖ ist ein Feuerbrand-Beauftragter als erster Ansprechpartner für die GemeindebürgerInnen vorgesehen, der eventuelle Verdachtsfälle abklärt und bei berechtigtem Verdacht den zuständigen Feuerbrand-Sachverständigen kontaktiert. Befallene Pflanzen können vom Pflanzenbeisitzer selbst (nach Einschulung durch den Sachverständigen) gerodet und verbrannt werden.

 

Entschließt sich der Pflanzenbesitzer zur Beauftragung einer Firma mit geschultem Personal, so trägt der Pflanzenbesitzer nur zur Hälfte die Kosten der Maßnahmen, die andere Hälfte wird vom Land NÖ übernommen.

 

6)  Direkte Maßnahmen

 

Da Feuerbrand eine Bakterienkrankheit ist, gibt es derzeit keine effizienten Bekämpfungsmittel. Die einzige und bestmögliche Lösung ist das Roden, Ausschneiden und Verbrennen der betroffenen Pflanzen, um ein Übergreifen auf gesunde Pflanzen zu verhindern. Nur wenn sich alle GemeindebürgerInnen aktiv an der Feuerbrandbeobachtung beteiligt und jeder Verdacht am Gemeindeamt gemeldet wird, kann eine Katastrophe größeren Ausmaßes verhindert werden!

 

Feuerbrand ist eine ernst zu nehmende Pflanzenkrankheit – versuchen wir gemeinsam die wirtschaftlichen und kulturellen Schäden so gering als möglich zu halten!

Parteienverkehr

MO, MI, DO:
8-12 und 13-15:30 Uhr
DI: 8-12 und 13-19 Uhr
FR: 8-12 Uhr


BH Außenstelle
DO: 8:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr