Kanaleinmündungsabgabe und Benützungsgebühr

Hinweise

Jeder Haus-und Liegenschaftseigentümer ist laut NÖ Kanalgesetz verpflichtet, an das öffenliche Kanalnetz anzuschließen.

Parteienverkehr

MO, MI, DO:
8-12 und 13-15:30 Uhr
DI: 8-12 und 13-19 Uhr
FR: 8-12 Uhr


BH Außenstelle
DO: 8:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr