Kanaleinmündungsabgabe und Benützungsgebühr
Hinweise
Jeder Haus-und Liegenschaftseigentümer ist laut NÖ Kanalgesetz verpflichtet, an das öffenliche Kanalnetz anzuschließen.
Jeder Haus-und Liegenschaftseigentümer ist laut NÖ Kanalgesetz verpflichtet, an das öffenliche Kanalnetz anzuschließen.