Grundabtretung für Verkehrsflächen

Voraussetzungen

(§ 10 NÖ. Bauordnung)

Eine Änderung von Grundgrenzen oder die Herstellung einer Einfriedung muss angezeigt werden. Erst dann wird eine Baubewilligung erteilt.

Notwendige Unterlagen

Teilungspläne in 2-facher Ausführung
Pläne 2-fach (Bauanzeige)
Pläne 3-fach (Baubewilligung)

Parteienverkehr

MO, MI, DO:
8-12 und 13-15:30 Uhr
DI: 8-12 und 13-19 Uhr
FR: 8-12 Uhr


BH Außenstelle
DO: 8:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr