Grundabtretung für Verkehrsflächen
Voraussetzungen
(§ 10 NÖ. Bauordnung)
Eine Änderung von Grundgrenzen oder die Herstellung einer Einfriedung muss angezeigt werden. Erst dann wird eine Baubewilligung erteilt.
Notwendige Unterlagen
Teilungspläne in 2-facher Ausführung
Pläne 2-fach (Bauanzeige)
Pläne 3-fach (Baubewilligung)




