Baubewilligungen
Hinweise
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben gemäß §14 NÖ Bauordnung 1996 in der derzeit geltenden Fassung bedürfen einer Baubewilligung. Deshalb ist gemäß §18 NÖ Bauordnung 1996 vom Bauwerber eine Baubewiligung zu beantragen.
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben gemäß §14 NÖ Bauordnung 1996 in der derzeit geltenden Fassung bedürfen einer Baubewilligung. Deshalb ist gemäß §18 NÖ Bauordnung 1996 vom Bauwerber eine Baubewiligung zu beantragen.