Aufschließungsabgabe (mit Ergänzungsabgabe)

Voraussetzungen

(§ 38 NÖ BO 1996, LGBL 8200)

Erklärung eines Grundstückes zum Bauplatz oder Baubewilligung für die erstmalige Errichtung eines Gebäudes auf einem Bauplatz für den kein, der Höhe nach bestimmter, Aufschließungsbeitrag vorgeschrieben und entrichtet worden ist.

Kosten

Der Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe beträgt € 355,-.

Parteienverkehr

MO, MI, DO:
8-12 und 13-15:30 Uhr
DI: 8-12 und 13-19 Uhr
FR: 8-12 Uhr


BH Außenstelle
DO: 8:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr