Zahlungserleichterungen
Voraussetzungen
Die Stadtgemeinde Gloggnitz gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zahlungserleichterungen.
Kosten
Stundungen können für 6 Monate zinsenfrei sein, anschließend werden Stundungszinsen in der Höhe von 4,5 % gemäß § 161 Abs. 2 der NÖ. Abgabenverordnung verrechnet.
Hinweise
Die Zahlungerleichterung kann jederzeit widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für diese Bewilligung nachträglich wegfallen oder sich als unrichtig erwiesen haben. Bei Widerruf der Zahlungserleichterung ist die gesamte aushaftende Abgabenschuldigkeit fällig und kann, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Widerrufes entrichtet wird, zwangsweise eingebracht werden.




