Stadtsaal
Der Stadtsaal kann von der Stadtgemeinde an alle Interessenten nach Rücksprache gegen Betriebskostenersatz für Veranstaltungen gemietet werden.
Nähere Informationen unter 02662/42401-38 (Hr. Sternberger)
Beschluss des Gemeinderates zur Benützung des Stadtsaales:
Der Betriebskostenersatz für einen Veranstaltungstag bis zu 4 Stunde beträgt:
für Kulturvereine und sonstige Kulturveranstaltungen
aus dem Stadtgebiet von Gloggnitz € 150,--für gewerbliche Veranstaltungen von Unternehmen aus
dem Stadtgebiet von Gloggnitz € 200,--für auswärtige Veranstalter € 300,--
Der Betriebskostenersatz für einen Veranstaltungstag ab der 5. Stunde beträgt:
für Kulturvereine und sonstige Kulturveranstaltungen aus dem Stadtgebiet von Gloggnitz für jede weitere angefangene Stunde € 20,--
für gewerbliche Veranstaltungen von Unternehmen aus dem Stadtgebiet von Gloggnitz für jede weitere angefangene Stunde € 30,--
für auswärtige Veranstalter für jede weitere angefangene Stunde € 40,--
Betriebskostenersatz für mehrere Veranstaltungstage:
Der Betriebskostenersatz für Veranstaltungen, die sich über einen längeren Zeitraum als einen Veranstaltungstag erstrecken bzw. von den üblichen Veranstaltungen abweichen, wird vom Bürgermeister festgesetzt.
Betriebskostenersatz für Sonderleistungen:
Als Betriebskostenersatz für Sonderleistungen, wie z.B. Dekoration, Bühnenumbauten, erforderliche Müllcontainer, Sonderreinigung bzw. sonstige Arbeiten, werden die von der Stadtgemeinde Gloggnitz oder von privaten Firmen erbrachten Leistungen dem Nutzungsnehmer bzw. anderen Veranstaltern verrechnet. Ebenso werden Stromkosten für zusätzliche Anschlusswerte in Rechnung gestellt.
Die Betriebskostenersätze beinhalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer.




