Wiederannahme eines früheren Familiennamens
Voraussetzungen
Die Ehe muss aufgelöst sein.
Notwendige Unterlagen
- Geburtsurkunde des/der Antragstellers/Antragstellerin
- Staatsbürgerschaftsnachweis des/der Antragstellers/Antragstellerin
- Bei anerkannten Flüchtlingen: Konventionspass
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
- Nachweis über Auflösung früherer Ehe/n durch Urteile/Beschlüsse über die Scheidung, Aufhebung, Nichtigerklärung mit Bestätigung der Rechtskraft
- Heiratsurkunden aller Vorehen
- Gegebenenfalls Geburtsurkunde/n des/der aus der Ehe stammenden Kindes/Kinder
- Bei Wohnsitz des/der Kindes/Kinder im Ausland: Nachweis des Wohnsitzes
Kosten
Die Kosten belaufen sich auf 28,30 Euro.
Termine / Fristen
Wird der Antrag persönlich beim zuständigen Standesamt eingebracht, erfolgt die Erledigung meistens sofort.
Hinweise
Es kann der Geburtsname angenommen werden bzw. ein früher geführter Familienname aus einer geschiedenen oder aufgehobenen Ehe, wenn aus dieser Ehe Nachkommen vorhanden sind.
Die Wiederannahme erstreckt sich nicht auf die Kinder.
Weitere Informationen auf: www.help.gv.at




