Wiederannahme eines früheren Familiennamens

Voraussetzungen

Die Ehe muss aufgelöst sein.

Notwendige Unterlagen

  • Geburtsurkunde des/der Antragstellers/Antragstellerin
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des/der Antragstellers/Antragstellerin
  • Bei anerkannten Flüchtlingen: Konventionspass
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Nachweis über Auflösung früherer Ehe/n durch Urteile/Beschlüsse über die Scheidung,  Aufhebung, Nichtigerklärung mit Bestätigung der Rechtskraft
  • Heiratsurkunden aller Vorehen
  • Gegebenenfalls Geburtsurkunde/n des/der aus der Ehe stammenden Kindes/Kinder 
  • Bei Wohnsitz des/der Kindes/Kinder im Ausland: Nachweis des Wohnsitzes

 

Kosten

Die Kosten belaufen sich auf 28,30 Euro.

Termine / Fristen

Wird der Antrag persönlich beim zuständigen Standesamt eingebracht, erfolgt die Erledigung meistens sofort.

Hinweise

Es kann der Geburtsname angenommen werden bzw. ein früher geführter Familienname aus einer geschiedenen oder aufgehobenen Ehe, wenn aus dieser Ehe Nachkommen vorhanden sind.

Die Wiederannahme erstreckt sich nicht auf die Kinder.


Weitere Informationen auf: www.help.gv.at

Parteienverkehr

MO, MI, DO:
8-12 und 13-15:30 Uhr
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