Staatsbürgerschaftsnachweis

Voraussetzungen

Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises in Gloggnitz muss diejenige Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis beantragt wird, im

  • Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft sein
  • und den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Enzenreith, Gloggnitz, Prigglitz, Raach am Hochgebirge oder Schottwien nachweisen können.

Notwendige Unterlagen

Die Person, die den Staatsbürgerschaftsnachweis abholt, muss ihren gültigen Lichtbildausweis vorweisen und volljährig sein.

Je nachdem, ob Sie die Staatsbürgerschaft durch Abstammung, Verehelichung oder Einbürgerung besitzen und den Nachweis für sich selbst oder Ihr/Ihre minderjähriges/minderjährigen Kind/Kinder beantragen, sind unterschiedliche Dokumente erforderlich. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass zusätzliche Unterlagen von Ihnen verlangt werden müssen.

Beantragen Sie die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für eine andere Person außer für Ihr/Ihre minderjähriges/minderjährigen Kind/Kinder, ist eine Vollmacht jener Person vorzulegen, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis benötigt wird.

Bezüglich der notwendigen Unterlagen bitten wir Sie uns kurz telefonisch unter 02662/42401-24 zu kontaktieren.

Kosten

€ 40,70 für alle Personen die mit Hauptwohnsitz in
Gloggnitz, Enzenreith, Prigglitz, Schottwien oder Raach am Hochgebirge gemeldet sind.
 

Termine / Fristen

Liegen alle Unterlagen vor, kann der Staatsbürgerschaftsnachweis meistens sofort ausgehändigt werden.

Hinweise

Weitere Informationen auf: www.help.gv.at

Parteienverkehr

MO, MI, DO:
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