Verbrennungsverbotsgesetz
Hinweise
Im Gemeindegebiet von Gloggnitz ist das Abheizen biogener Abfälle gemäß Bundesgesetz verboten.
Ausnahme: Nachweislich mit Borkenkäfer befallene Baumrinde.
Näheres lässt sich aus folgenden Vorschriften, die unter www.ris.bka.gv.at abgerufen werden können, ersehen:
- Bundesgesetz über das Verbot des Verbrennens biogener Materialien ausserhalb
von Anlagen, BGBl Nr. 405/1993 (BioVVG)
- Bundesluftreinhaltegesetz, BGBl Nr. 137/2002 (B-LRG)




