Sperrzeitverkürzung
Voraussetzungen
Gemäß § 152 (4) der Gewerbeordnung 1994 kann die Gemeinde bei besonderem örtlichen Bedarf unter Bedachtnahme auf die sonstigen öffentlichen Interessen für einzelne Gastgewerbebetriebe eine spätere Sperrstunde bewilligen.
Kosten
Antrag:
€ 14,30 Bundesgebühren
€ 13,50 Verwaltungsabgabe - 1-2 Tage
€ 26,90 Verwaltungsabgabe - bis 10 Tage
€ 53,70 Verwaltungsabgabe - mehr als 10 Tage




