Nächtigungstaxe

Voraussetzungen

Die Nächtigungstaxe ist pro Nächtigung in einem Beherbergungsbetrieb zu entrichten.

Notwendige Unterlagen

Formblatt zur Abrechnung der Nächtigungstaxe (im Stadtamt erhältlich).

Kosten

Nächtigungstaxe für 2012: € 1,00 pro Tag und Person

 

Termine / Fristen

Am 5. jedes Folgemonats sind die vollständig ausgefüllten Gästeblätter vom Zimmervermieter im Stadtamt abzugeben, bzw. das Formblatt in die Kassa einzuzahlen.

Parteienverkehr

MO, MI, DO:
8-12 und 13-15:30 Uhr
DI: 8-12 und 13-19 Uhr
FR: 8-12 Uhr


BH Außenstelle
DO: 8:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr