Sperrzeitverkürzung

Voraussetzungen

Gemäß § 152 (4) der Gewerbeordnung 1994 kann die Gemeinde bei besonderem örtlichen Bedarf unter Bedachtnahme auf die sonstigen öffentlichen Interessen für einzelne Gastgewerbebetriebe eine spätere Sperrstunde bewilligen.

Kosten

Antrag:
€ 14,30 Bundesgebühren
€ 13,50 Verwaltungsabgabe - 1-2 Tage
€ 26,90 Verwaltungsabgabe - bis 10 Tage
€ 53,70 Verwaltungsabgabe - mehr als 10 Tage

Parteienverkehr

MO, MI, DO:
8-12 und 13-15:30 Uhr
DI: 8-12 und 13-19 Uhr
FR: 8-12 Uhr


BH Außenstelle
DO: 8:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr