Förderungen der Stadtgemeinde Gloggnitz

Lehrlingsförderung

Voraussetzung für die Förderung: Ausbildung eines Lehrlings

Wie gelange ich in den Genuss der Förderung?
- Ansuchen

als Nachweis ist jeweils im Dezember eine Kopie des Lohnkontos sowie eine Kopie des protokollierten Lehrvertrages oder bei mindestens 50 % behinderter Lehrlingen eine Bestätigung des Landesinvalidenamtes für Wien, NÖ u. Burgenland vorzulegen.

Höhe der Förderung:Euro 125,-/Lehrlingsplatz und Jahr
Euro 250,-/Jahr für jeden behinderten Lehrling
Förderung wird nicht direkt ausbezahlt sondern mit Abgaben (Kommunalsteuer) gegenverrechnet.

FORMULAR

Wirtschaftsförderung

Voraussetzungen für die Förderung:
Firmensitz bzw. Betriebsstätte in Gloggnitz
Betriebsneugründungen
Betriebserweiterungen
Investitionen bei Betrieben mit Kommunalsteuer v. mind. € 35.000,-
Investitionen bei Betrieben ohne Kommunalsteuer v. mind. € 20.000,-
Die Förderung kann innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nur einmal beansprucht werden

Wie gelange ich in den Genuss der Förderung?
- Antrag innerhalb von 6 Monaten ab Betriebseröffnung bzw. -erweiterung an die Stadtgemeinde Gloggnitz
- Kopien der Rechnungen samt Zahlungsnachweisen

Höhe der Förderung: Die Förderung beträgt jährlich 10 % der Jahreskommunalsteuer über einen Zeitraum von 5 Jahren
Die maximale Förderhöhe pro Jahr
- für Großbetriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern € 5.000,-
- für Mittelbetriebe von 10 bis 49 Mitarbeitern € 2.400,-
- für Kleinbetriebe bis 9 Mitarbeiter € 540,-

Unternehmen bei denen keine Kommunalsteuer anfällt, erhalten € 150,-/Jahr auf 5 Jahre
Bei Betriebserweiterungen werden 10 % der jährl. Kommunalsteuermehrleistungen auf die Dauer von 5 Jahren gefördert
Die Förderung wird erstmalig nach Abgabe einer Jahreskommunalsteuererklärung gut geschrieben.
Die pünktliche Entrichtung der Steuern und Abgaben ist Voraussetzung.

FORMULAR

Arztpraxis-Neueröffnung

Voraussetzungen für die Förderung:
Eröffnung einer Arztpraxis im Gemeindegebiet von Gloggnitz

Wie gelange ich in den Genuss der Förderung?
Formloses Ansuchen unter Vorlage von Originalrechnungen samt Zahlungsbelegen
Tilgungsplan und Kopie der Schuldurkunde

Höhe der Förderung:
Übernahme der Zinsen für ein Darlehen in der Höhe von max. Euro 22.000,-- auf 5 Jahre