Am
09. Juni 2024 findet die Europawahl 2024 statt.
Zur Teilnahme an der Europawahl
(aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie
· spätestens am
Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag ihren 16. Geburtstag feiern
· Österreicher(in),
Auslandsösterreicher(in) oder Unionsbürger(in) mit Wohnsitz in Österreich sind und
· am Stichtag (26.03.2024) in die Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde
eingetragen sind.
Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden EU-Wahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Mai eine „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2024“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe
Abbildung).
Diese ist mit
Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung
einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag
mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere Abwicklung bei der
Wahl selbst.
Doch was ist
mit all dem zu tun?
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 09. Juni ins Wahllokal mit.
Sollten Sie am
Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine
Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten
Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem
personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtliche
Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.meinewahlkarte.at Ihre
Wahlkarte beantragen.
UNSERE TIPPS:
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per
Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und
Online-Anträge ist Mittwoch, der 05. Juni 2024, 24:00 Uhr bzw. wenn eine
Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist,
können schriftliche Anträge bis Freitag, den 07.06.2024, 12:00 Uhr erfolgen.
Eine persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 07.06.2024, 12:00 Uhr
möglich.
Je nach Antragsart
erfolgt die Zustellung ab Mitte Mai zumeist mittels eingeschriebener
Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens
am 09. Juni 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie
haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten
Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.
VERWENDEN SIE BITTE FÜR
WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION! – SIE ERLEICHTERN UNS
WESENTLICH DIE ARBEIT!