Aktuelle Wohnungsangebote
Wohnungssprechtag
Jeden zweiten Dienstag im Monat findet von 17:00 - 18:00 Uhr im Stadtamt ein Wohnungssprechtag, mit Herrn Stadtrat Ing. Griessner, statt. Wir bitten um Voranmeldung unter 02662/42409 oder E-Mail an stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at.
Nachfolgende Termine stehen zur Verfügung:
- 9. Juli 2024
- im August findet kein Wohnungssprechtag statt!
- 10. September 2024
- 8. Oktober 2024
- 12. November 2024
- 10. Dezember 2024
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Freie Mietwohnungen
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu Mietwohnungen:
Freie Genossenschafts- und Eigentumswohnungen
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Bauen
Wichtige Links
Energieausweis
Seit 1. Jänner 2009 muss verpflichtend, beim Verkauf oder der Vermietung von Häusern oder Wohnungen, ein Energieausweis vorliegen. Dieser liefert dem Interessenten alle relevanten Energie-Kennzahlen des Objektes: "Wie hoch ist der Energieverbrauch insgesamt? Wie sieht die Dämmung aus? Wie hoch sind die zu erwartenden Betriebskosten?
Wichtig für alle Energiebewussten – mit dem Energieausweis kann man doppelt sparen. Auf Basis der erfassten Zahlen können optimal Maßnahmen zur thermischen Verbesserung von Gebäuden geplant werden. In weiterer Folge erreicht man dadurch eine deutliche Einsparung von Betriebskosten für ein Gebäude. Sparen auch Sie doppelt mit dem Energieausweis!
Die Rechtsgrundlage:
Ab Jänner 2009 ist gemäß Energieausweis-Vorlagegesetz bei jedem Verkauf und Vermietung von beheizten Gebäuden und Wohnungen ein gültiger Energieausweis vorzulegen.
Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis ist eine Zusammenstellung energetischer Kennzahlen, die einen Vergleich unterschiedlicher Gebäude mit gleicher Nutzung ermöglicht. Zusätzlich wird eine genaue Beurteilung der energetischen Qualität eines Gebäudes für Raumheizung und Wassererwärmung ermöglicht die Beurteilung der energetischen Qualität des Gebäudes für Raumheizung und Wassererwärmung gewährleistet. Der nach der ÖNORM H5055 erstellte Energieausweis schafft die Voraussetzung für eine energetische und ökologische Beurteilung Energieeinsatzes während der Benutzungsphase des Gebäudes.
Der Energieausweis kann für folgende Bereiche genutzt werden:
- Information der Eigentümer, Nutzer, Interessenten und Konsumenten über die thermischen und energetischen Eigenschaften eines Gebäudes bzw. eines Gebäudeteils.
- Deklaration der thermischen Qualität eines Gebäudes bzw. Gebäudeteils sowie des Nutzungsgrades des Heizungssystems.
- Darstellung von Planungs- und Bauzielen, welche für den thermischen Energieeinsatz in einem Gebäude von Bedeutung sind.
- Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen an die Energieeinsparung und den Wärmeschutz.
- Grundlage zur thermischen Gebäudesanierung und Gebäudeverbesserung.
- Grundlage im Förderungswesen.
Wozu oder wann braucht man den Energieausweis?
Er ist auszustellen bei:
- Neubauten
- Auf- und Zubauten um mehr als 50 % der Geschoßfläche, sowie
- der Änderung von Bauten, die mehr als 50% der Geschoßfläche des Baues betreffen
- Dämmung der Außenwand und Kellerdecke
- Direktzuschussförderung Biomasseanlagen (Pellets, Hackschnitzel, Stückholz
Der Energieausweis wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend vorgeschrieben bei:
- Tausch von Fenstern und Außentüren
- Direktzuschussförderung von Solaranlagen
Wer stellt den Energieausweis aus?
Firma Bauunternehmung Pusiol GmbH, Wiener Straße 125, 2640 Gloggnitz
Tel.: 02662 / 42 325, email: office@pusiol.at, www.pusiol.at
Firma Holzbau Haidbauer, Bergwerkstrasse 18, 2640 Gloggnitz
Tel.: 02662/42920, email: haidbauer@hh-haus.at; www.hh-haus.at
Baumeister Ing. Herbert WALTER, Siedlergasse 1, 2640 Gloggnitz
Tel. 0664/5368309, email: herbert@bm-walter.at