Stadtsaal

Der Stadtsaal wurde für 300 Personen konzipiert und behindertengerecht ausgestattet.

Dieser von der Stadtgemeinde Gloggnitz verwaltete Mehrzwecksaal im Stadtamt, ist für kulturelle,  wirtschaftliche und künstlerische Veranstaltungen sehr gut geeignet. Gegen einen Betriebskostenersatz kann der Stadtsaal angemietet werden.

eine Gruppe von Menschen in Kostümen

Kosten

Der Stadtsaal kann von der Stadtgemeinde an alle  Interessenten nach Rücksprache gegen Betriebskostenersatz für Veranstaltungen gemietet werden. Nähere Informationen unter 02662/42401-35 (Hr. Steiner-Deditz)

Beschluss des Gemeinderates zur Benützung des Stadtsaales ab 01.04.2024:

1. Der Betriebskostenersatz für den großen Stadtsaal, bis zu 4 Stunden beträgt:

  • für Kulturvereine und sonstige Kulturveranstaltungen aus dem Stadtgebiet von Gloggnitz € 244,-
  • für gewerbliche Veranstaltungen von Unternehmen aus dem Stadtgebiet von Gloggnitz € 324,-     

2. Der Betriebskostenersatz für einen Veranstaltung ab der 5. Stunde beträgt pauschal:

  • für Kulturvereine und sonstige Kulturveranstaltungen aus dem Stadtgebiet von Gloggnitz für jede weitere angefangene Stunde € 32,-
  • für gewerbliche Veranstaltungen von Unternehmen aus dem Stadtgebiet von Gloggnitz für jede weitere angefangene Stunde € 48,-

3. Der Betriebskostenersatz für den abgeteilten Stadtsaal mit Bühne, bis zu 4 Stunden beträgt:

  • für Kulturvereine und sonstige Kulturveranstaltungen aus dem Stadtgebiet von Gloggnitz € 162,67,-
  • für gewerbliche Veranstaltungen von Unternehmen aus dem Stadtgebiet von Gloggnitz € 216,-     

4. Der Betriebskostenersatz für einen Veranstaltung ab der 5. Stunde beträgt pauschal:

  • für Kulturvereine und sonstige Kulturveranstaltungen aus dem Stadtgebiet von Gloggnitz für jede weitere angefangene Stunde € 21,33,-
  • für gewerbliche Veranstaltungen von Unternehmen aus dem Stadtgebiet von Gloggnitz für jede weitere angefangene Stunde € 32,-

5. Der Betriebskostenersatz für den kleinen Stadtsaal, bis zu 4 Stunden beträgt:

  • für Kulturvereine und sonstige Kulturveranstaltungen aus dem Stadtgebiet von Gloggnitz € 81,33,-
  • für gewerbliche Veranstaltungen von Unternehmen aus dem Stadtgebiet von Gloggnitz € 108,-  

6. Der Betriebskostenersatz für einen Veranstaltung ab der 5. Stunde beträgt pauschal:

  • für Kulturvereine und sonstige Kulturveranstaltungen aus dem Stadtgebiet von Gloggnitz für jede weitere angefangene Stunde € 10,67,-
  • für gewerbliche Veranstaltungen von Unternehmen aus dem Stadtgebiet von Gloggnitz für jede weitere angefangene Stunde € 16,-

7. Betriebskostenersatz für mehrere Veranstaltungstage:

Der Betriebskostenersatz für Veranstaltungen, die sich über einen längeren Zeitraum als einen Veranstaltungstag erstrecken bzw. von den üblichen Veranstaltungen abweichen, wird von der Bürgermeisterin festgesetzt.

8. Betriebskostenersatz für Sonderleistungen:

Als Betriebskostenersatz für Sonderleistungen, wie z.B.  Dekoration, Bühnenumbauten, erforderliche Müllcontainer, Sonderreinigung bzw. sonstige Arbeiten, werden die von der Stadtgemeinde Gloggnitz oder von privaten Firmen erbrachten Leistungen dem Nutzungsnehmer bzw. anderen Veranstaltern verrechnet. Ebenso werden Stromkosten für zusätzliche Anschlusswerte in Rechnung gestellt. 

9. Buffetnutzung

Für die Benutzung des Buffets wird eine einmalige Nutzungspauschale verrechnet. Die Pauschale beträgt            

·         für Vereine € 25,00,-

·         für Unternehmen € 50,00,-

Die Betriebskostenersätze beinhalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer.

PLan


Kontakt

  • AdresseSparkassenplatz 5, 2640 Gloggnitz