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Richtlinien Förderung leerstehender Geschäftslokale
Fördergegenstand
Die Stadtgemeinde Gloggnitz vergibt in den Jahren 2025 – 2029 eine Förderung an BetreiberInnen von Geschäftslokalen (Handel, Dienstleistung, Gastronomie), die Verkaufsflächen zur Durchführung einer geschäftlichen Tätigkeit anbieten.
Ziel dieser Förderung ist die Belebung leerstehender Geschäftslokale im Gemeindegebiet, die damit verbundene Aufwertung der Einkaufsstraßen und die Erhöhung der Attraktivität der Stadt Gloggnitz als Betriebs- und Wirtschaftsstandort.
Voraussetzung für die Förderung
Förderhöhe
Die Förderung beträgt max. 20% der vom Förderwerber investierten Adaptierungs- und Errichtungskosten. Die Höhe der Förderung beträgt für Geschäftslokale
bis 50 m² ……………………………….… max. € 2.000,--
von 50 m² bis 100 m²…… ………… max. € 3.000,--
über 100 m²……………………….……..max. € 5.000,--
Diese Förderung erhöht sich auf den doppelten Betrag, wenn das Geschäftslokal in der Zentrumszone laut Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Gloggnitz liegt.
Ansuchen
Die Förderung kann mittels formlosen Antrags unter Beilage von Rechnungskopien bei der Stadtgemeinde Gloggnitz innerhalb eines Zeitraumes von einem Monat ab Aufnahme der Geschäftstätigkeit beantragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung der Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht.