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Voraussetzung für die Förderung:Ausbildung eines Lehrlings
Wie gelange ich in den Genuss der Förderung?- Ansuchen
Als Nachweis ist jeweils im Dezember eine Kopie des Lohnkontos sowie eine Kopie des protokollierten Lehrvertrages oder bei mindestens 50 % behinderter Lehrlingen eine Bestätigung des Landesinvalidenamtes für Wien, NÖ u. Burgenland vorzulegen.
Höhe der Förderung:Euro 125,-/Lehrlingsplatz und JahrEuro 250,-/Jahr für jeden behinderten Lehrling
Förderung wird nicht direkt ausbezahlt sondern mit Abgaben (Kommunalsteuer) gegenverrechnet.