Aufgabe des Sprachheilunterrichts ist die Überwindung von Sprachstörungen, um daraus resultierende Beeinträchtigungen des Lese- und Schreiblernprozesses zu verhindern.
Sprachheilpädagogen/innen fördern unter anderem bei:
- Störungen der Aussprache
- Störungen des Grammatikerwerbs
- Störungen des Sprachverständnisses
- eingeschränkter Entwicklung der phonologischen Bewusstheit
- Hörbeeinträchtigungen
- Schwierigkeiten in der auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung
Aufgaben von Sprachheilpädagogen/innen:
Mittels sprachheilpädagogischer Überprüfung in der Schuleingangsphase werden Auffälligkeiten erhoben und individuelle Förderpläne erstellt.
Die Förderung erfolgt im Einzel-, Partner- oder Kleingruppenunterricht während des Vormittags in Absprache oder in Teamarbeit mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin.
Außerdem führen Sprachheilpädagogen/innen bei allen Schulanfängern/innen ein Hörscreening durch.