Sprachheilunterricht / Sprachheilkurs

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Aufgabe des Sprachheilunterrichts ist die Überwindung von Sprachstörungen, um daraus resultierende Beeinträchtigungen des Lese- und Schreiblernprozesses zu verhindern.


Sprachheilpädagogen/innen fördern unter anderem bei:

  • Störungen der Aussprache
  • Störungen des Grammatikerwerbs
  • Störungen des Sprachverständnisses
  • eingeschränkter Entwicklung der phonologischen Bewusstheit
  • Hörbeeinträchtigungen
  • Schwierigkeiten in der auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung

Aufgaben von Sprachheilpädagogen/innen:

Mittels sprachheilpädagogischer Überprüfung in der Schuleingangsphase werden Auffälligkeiten erhoben und individuelle Förderpläne erstellt.

Die Förderung erfolgt im Einzel-, Partner- oder Kleingruppenunterricht während des Vormittags in Absprache oder in Teamarbeit mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin.

Außerdem führen Sprachheilpädagogen/innen bei allen Schulanfängern/innen ein Hörscreening durch.