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Standesamt und Staatsbürgerschaft

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Aufgaben des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes

  • Anerkennung der Vaterschaft

  • Eheschließung

  • Ermittlung der Ehefähigkeit, Ehefähigkeitszeugnis für Heirat im Ausland

  • Geburtsurkunden

  • Nachträgliche Ausstellung von Urkunden (Geburt, Ehe, Tod)

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Staatsbürgerschaftsverband - Buchhaltung

  • Standesamtsverband - Buchhaltung

  • Todesfall

  • Wiederannahme eines früheren Familiennamens

Vorbereitung Eheschließung/Verpartnerung

Für die Vorbereitung der Eheschließung / Verpartnerung ist es erforderlich, die Ermittlung der Ehefähigkeit/Partnerschaftsfähigkeit bei einem Standesamt Ihrer Wahl in Österreich durchzuführen; dies ist frühestens 6 Monate vor dem Trauungstermin möglich.

Folgende Dokumente müssen dem Standesamt im ORIGINAL vorgelegt werden:

· Amtlicher Lichtbildausweis (gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis)

· Geburtsurkunde (bei Geburt im Ausland eine Abschrift aus dem Geburtenbuch)

· Staatsbürgerschaftsnachweis

· Meldebestätigung

· Falls zutreffend: Nachweis über akademische Grade

· Falls zutreffend: Geburtsurkunden gemeinsamer unehelicher Kinder

· Falls zutreffend: Heiratsurkunden/Partnerschaftsurkunden sowie Scheidungsurteile oder Auflösungsentscheidungen früherer Ehen oder Partnerschaften

· Falls zutreffend: Einwilligung gesetzl. Vertreters bzw. Erwachsenvertreter

· Neu seit 01.08.2025: Geburtsurkunden beider Eltern

Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zusätzlich:

· Ehefähigkeitszeugnis/Ledigkeitsbescheinigung des zuständigen Heimatsstandes-amtes bzw. der Vertretungsbehörde des Heimatlandes (Botschaft, Konsulat)
Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nur 6 Monate gültig ist

Bei der Vorlage ausländischer bzw. fremdsprachiger Dokumente müssen diese eventuell mit einer diplomatischen Beglaubigung oder einer Apostille versehen sein.

Fremdsprachige Dokumente müssen von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher übersetzt werden.

Gebühren und Abgaben betreffend Eheschließung / Verpartnerung

VA

BG

Ermittlung der Ehe-/Partnerschaftsfähigkeit ohne ausl. Urkunde

€ 74,--

Ermittlung der Ehe-/Partnerschaftsfähigkeit mit ausl. Urkunde

€ 193,--

Trauungsniederschrift

€ 2,10

Heiratsurkunde im Rahmen der Eheschließung

€ 2,10

Trauung im Amtsraum während der Amtsstunden

€ 5,45

Trauung außerhalb Amtsraum

€ 54,50


Zusätzlich sind für Trauungen außerhalb der Amtsräume folgende Kommissionsgebühren an das Standesamt zu entrichten:

· € 200,- während der Amtsstunden (Mo-Fr. 08 – 12 Uhr, Mo, Di und Do. 13 – 15:30 Uhr)

· € 280,- außerhalb der Amtsstunden an Werktagen einschließlich Samstag

· € 350,- an Sonn/Feiertagen

Bitte beachten Sie, dass für diverse Räumlichkeiten außerhalb des Gemeindeamtes Saalgebühren anfallen können.

Gebühren und Abgaben betreffend Personenstandsurkunden (nachträgliche Ausstellung)

VA

BG

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde

€ 2,10

€ 11,--

Staatsbürgerschaftsnachweis

€ 16,85

€ 42,--

Besuchen Sie uns gerne auf der Hochzeitsmesse am 21. & 22.02.2026 von 10 – 17 Uhr im
Schloss Gloggnitz