- Abgabenschuldigkeit muss € 200,00 übersteigen
- Zinsen sind ab dem ersten Tag der Fälligkeit der Abgabe vorzuschreiben
- es sind generell 6% Zinsen pro Jahr zu entrichten (§212b Bundesabgabenordnung)
- die Einhebung der Abgabe muss eine erhebliche Härte darstellen und die Einbringlichkeit der Abgabe darf durch den Aufschub nicht gefährdet sein
Ansuchen
Vorlage eines bei der Stadtgemeinde Gloggnitz erhältlichen Antrages