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Gewährung von Zahlungserleichterungen

Voraussetzungen für die Förderung

- Abgabenschuldigkeit muss € 200,00 übersteigen

- Zinsen sind ab dem ersten Tag der Fälligkeit der Abgabe vorzuschreiben

- es sind generell 6% Zinsen pro Jahr zu entrichten (§212b Bundesabgabenordnung)

- die Einhebung der Abgabe muss eine erhebliche Härte darstellen und die Einbringlichkeit der Abgabe darf durch den Aufschub nicht gefährdet sein

Ansuchen

Vorlage eines bei der Stadtgemeinde Gloggnitz erhältlichen Antrages