Fördergegenstand
Die Stadtgemeinde Gloggnitz vergibt in den Jahren 2025 – 2029 eine Förderung an BetreiberInnen von Geschäftslokalen (Handel, Dienstleistung, Gastronomie), die Verkaufsflächen zur Durchführung einer geschäftlichen Tätigkeit anbieten.
Ziel dieser Förderung ist die Belebung leerstehender Geschäftslokale im Gemeindegebiet, die damit verbundene Aufwertung der Einkaufsstraßen und die Erhöhung der Attraktivität der Stadt Gloggnitz als Betriebs- und Wirtschaftsstandort.
Leerstehende Geschäftslokale, welche gekauft oder gemietet werden, aber künftig nicht der Geschäftstätigkeit dienen (z.B. Nutzung als Vereinslokal, Umbau zu einer Wohnung,…), können ebenfalls um Förderung ansuchen. Derartige Ansuchen haben keinen Rechtsanspruch auf Förderung, sondern werden individuell behandelt und werden im Ermessen des Ausschusses für Wirtschaftsförderungen, Betriebsansiedelung, Raumplanung und Stadtentwicklung entschieden.
Voraussetzung für die Förderung
1) Das unterstützungswürdige Geschäftslokal muss im Gemeindegebiet von Gloggnitz liegen, muss bisher als Geschäftslokal genutzt worden sein (der Umbau von z.B. Wohnungen zu Geschäftslokalen ist nicht Gegenstand dieser Förderung) und muss für mindestens 6 Monate leer stehen. Der Zeitraum für einen Umbau für eine bereits geplante Geschäftseröffnung wird nicht als Leerstand im Sinne dieser Förderung angesehen.
2) Die leerstehende Fläche muss über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren ganzjährig und durchgehend genutzt werden. Sollte die Nutzung weniger als 5 Jahre betragen, so sind pro Jahr 20% des geförderten Betrages an die Stadtgemeinde Gloggnitz rückzuerstatten.
Förderhöhe
a) Förderhöhe bei künftiger Nutzung als Geschäftslokal
Die Förderung beträgt max. 20% der vom Förderwerber investierten Adaptierungs- und Errichtungskosten für Geschäftslokale. Die Höhe der Förderung beträgt für Flächen
bis 50 m² ……………………………….… max. € 2.000,--
von 50 m² bis 100 m²…….………… max. € 3.000,--
über 100 m²……………………….……..max. € 5.000,--
Diese Förderung erhöht sich auf den doppelten Betrag, wenn das Geschäftslokal in der Zentrumszone laut Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Gloggnitz liegt.
b) Förderhöhe bei künftig anderweitiger Nutzung
Die Förderung für leerstehende ehemalige Geschäftslokale, die zukünftig keiner Geschäftstätigkeit dienen, beträgt max. 10% der vom Förderwerber investierten Adaptierungs- und Errichtungskosten. Die Höhe der Förderung beträgt für Flächen
bis 50 m² ……………………………….… max. € 1.000,--
von 50 m² bis 100 m²…….………… max. € 1.500,--
über 100 m²……………………….……..max. € 2.500,--
Diese Förderung erhöht sich auf den doppelten Betrag, wenn das Lokalität in der Zentrumszone laut Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Gloggnitz liegt.
Ansuchen
Die Förderung kann mittels formlosen Antrags unter Beilage von Rechnungskopien bei der Stadtgemeinde Gloggnitz innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten ab Aufnahme der Geschäftstätigkeit für Förderungen gemäß a) bzw. ab Vollendung der Umbauarbeiten für Förderungen gemäß b) beantragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung der Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht.
gültig ab 03.10.2025