Der Stadtsaal wurde für 300 Personen konzipiert und behindertengerecht ausgestattet.
Dieser von der Stadtgemeinde Gloggnitz verwaltete Mehrzwecksaal im Stadtamt, ist für kulturelle, wirtschaftliche und künstlerische Veranstaltungen sehr gut geeignet. Gegen einen Betriebskostenersatz kann der Stadtsaal angemietet werden.
Der Stadtsaal kann von der Stadtgemeinde an alle Interessenten nach Rücksprache gegen einen Betriebskostenersatz für Veranstaltungen gemietet werden.
Nähere Informationen unter 026624240135 (Hr. Steiner-Deditz)
Beschluss des Gemeinderates zur Benützung des Stadtsaales ab 01.07.2026:
1. Großer Stadtsaal:
· Der Betriebskostenersatz für einen Veranstaltungstag von Kultureinrichtungen und Gewerben bis zu 4 Stunden beträgt pauschal: EUR 250,-
· Der Betriebskostenersatz für einen Veranstaltungstag ab der 5. Stunde beträgt pro Stunde: EUR 35,-
2. Abgeteilter Stadtsaal mit Bühne:
· Der Betriebskostenersatz für einen Veranstaltungstag bis zu 4. Stunden beträgt pauschal: EUR 165,-
· Der Betriebskostenersatz für einen Veranstaltungstag ab der 5. Stunde beträgt pro Stunde: EUR 22,-
3. Kleiner Stadtsaal:
· Der Betriebskostenersatz für einen Veranstaltungstag bis zu 4. Stunden beträgt pauschal: EUR 85,-
· Der Betriebskostenersatz für einen Veranstaltungstag ab der 5. Stunde beträgt pro Stunde: EUR 11,-
4. Buffetnutzung:
· Der Betriebskostenersatz für die Nutzung des Buffets beträgt pauschal für Vereine und Unternehmen EUR 25,-
· Für die Benutzung des Buffets wird Endreinigungspauschale weiterverrechnet sofern der Veranstalter selbst keine Reinigung nach der Buffetnutzung vornimmt. Die Endreinigungspauschale wird nach tatsächlichem Aufwand verrechnet und beträgt pro Stunde EUR 15,-
5. Saalwart:
· Der Betriebskostenersatz für den Saalwart beträgt EUR 30,80,- pro Stunde.
6. Betriebskostenersatz für mehrere Veranstaltungstage:
· Der Betriebskostenersatz für Veranstaltungen, die sich über einen längeren Zeitraum als einen Veranstaltungstag erstrecken bzw. von den üblichen Veranstaltungen abweichen, werden vom Bürgermeister festgesetzt.
7. Betriebskostenersatz für Sonderleistungen:
· Als Betriebskostenersatz für Sonderleistungen, wie z.B. Dekoration, Bühnenumbauten, erforderliche Müllcontainer, Sonderreinigung bzw. sonstige Arbeiten, werden die von der Stadtgemeinde Gloggnitz oder von privaten Firmen erbrachten Leistungen dem Nutzungsnehmer bzw. anderen Veranstaltern verrechnet. Ebenso werden Stromkosten für zusätzliche Anschlusswerte in Rechnung gestellt.
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