Park- und Halteverbote rund um die Konzerte am 19. und 21. Juni

Im Zuge der beiden Konzertveranstaltungen am 19. und 21. Juni wird es rund um das Veranstaltungsgelände zu umfangreichen Park- und Halteverboten kommen.

Die Stadtgemeinde ersucht alle Anrainerinnen und Anrainer um Verständnis für die damit verbundenen Beeinträchtigungen. Die vorgesehenen Park- und Halteverbote sind erforderlich, um ausreichend Flächen für Konzertbesucherinnen und Konzertbesucher, Mitwirkende sowie Einsatzorganisationen sicherzustellen.

Besonders wichtig ist die Einhaltung der Regelungen in folgenden Bereichen:

  • Sportplatzgasse:
    Hier werden Einsatzfahrzeuge von Rettung und Polizei stationiert. Zudem dienen die Zufahrten als wichtige Einsatzwege für Einsatzkräfte. Diese Bereiche müssen daher unbedingt freigehalten werden.

  • Schotterparkplatz gegenüber dem Naturbad:
    Dieser Bereich wird als Wendefläche für die eingesetzten Shuttlebusse genutzt. Die Busse benötigen ausreichend Rangiermöglichkeiten.

  • Asphaltierter Parkplatz direkt vor dem Naturbad:
    Dort werden Behindertenparkplätze für Konzertbesucherinnen und Konzertbesucher mit Mobilitätseinschränkungen eingerichtet.

Die Stadtgemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge in diesen Bereichen aus Sicherheitsgründen auf behördliche Anordnung kostenpflichtig abgeschleppt werden müssen. Um derartige Maßnahmen zu vermeiden und einen sicheren sowie reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten, ersuchen wir dringend, die ausgeschilderten Park- und Halteverbote unbedingt einzuhalten.