Alternative Energieanlagen

Fördergegenstand

  • Thermische Solaranlagen, Wärmepumpenanlagen und Photovoltaikanlagen nach den Richtlinien der Stadtgemeinde Gloggnitz
  • Pro Objekt wird jeweils einmalig alle 10 Jahre eine Solaranlage, eine Photovoltaikanlage und eine Wärmepumpe gefördert.

Voraussetzung für die Förderung

Nutzung für Objekt in Gloggnitz muss gegeben sein. Gefördert werden Ein- oder Zweifamilienhäuser nach den Richtlinien der Stadtgemeinde Gloggnitz.

Förderhöhe (nach den Richtlinien der Stadtgemeinde Gloggnitz)

  • € 650,-- bei Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung für den Haushalt bzw. Wohnraumbeheizung
  • € 650,-- bei Wärmepumpenanlagen zur Warmwasseraufbereitung bzw. Wohnraumbeheizung

Photovoltaikanlagen:

  • Förderung mit Bund und Land
  • Förderung erst ab 3 kWpeak
  • gestaffelte Förderhöhen:
    • 3-6 kWpeak -> €300,00
    • ü. 6-10 kWpeak -> 650,00
    • über 10 kWpeak -> keine Förderung durch Gemeinde

Ansuchen

Einreichung eines beim Bauamt erhältlichen Ansuchens, Beilage der saldierten Rechnungen (innerhalb von zehn Monaten nach Fertigstellung)

Zuständig

Formulare

Zuständigkeiten