Beihilfen an bedürftige Gemeindebürger

Beihilfen an bedürftige Gemeindebürger

Voraussetzungen für die Förderung

  • Einkommensgrenzen für die Befreiung von Rezeptgebühren dürfen max. um jeweils
     € 100,-- überschritten werden, es gelten jeweils die Richtsätze für das Jahr, für das der Antrag gestellt wird.

Richtsätze für Antragsjahr 2023

  • Einzelpersonen dzt. 1.110,26 Euro
  • Zwei Personen dzt. 1.751,56 Euro

Diese Beträge erhöhen sich für jedes mitversicherte Kind um derzeit 171,31 Euro

Antragsteller muss BesitzerIn des Objektes, für das der Zuschuss beantragt wird, sein, in diesem Objekt wohnen, mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und darf über keinen weiteren Grundbesitz verfügen.

Förderhöhe

50 % der Abgaben für Abfallwirtschaft und Kanalbenützungsgebühren

Ansuchen

Der Antrag ist in Form eines Mittellosigkeitszeugnisses zu stellen. Dieses kann bei der Stadtgemeinde Gloggnitz unter Vorlage eines Einkommensnachweises für das gesamte Jahr, für das der Antrag gestellt wird, beantragt werden.
 Das gesamte durchschnittliche Jahreseinkommen aller im Objekt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen muss bekanntgegeben werden. Dieses Gesamteinkommen darf den Richtsatz nicht mehr als jeweils € 100,-- überschreiten.
 Unter Einkommen versteht man Bezüge aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit, Pensionszahlungen, Zahlungen durch öffentliche Stellen (AMS etc.) und sonstige Einkünfte (z.B. Mieteinnahmen etc.).
 Das Ansuchen muss bis spätestens 31.03. des Folgejahres für das angesuchte Jahr erfolgen. 


Zuständigkeiten