E-Kraftfahrzeuge

Fördergegenstand

Seit dem Jahr 2019 wird der Ankauf von E-Kraftfahrzeugen (einspurige E-Motorräder und E-Autos)  gefördert. Damit soll zukünftig das Hauptaugenmerk auf die Reduzierung der schädlichen CO2-Emissionen von Verbrennungsmotoren gelegt werden.

Voraussetzung für die Förderung

Einwohner mit Hauptwohnsitz in Gloggnitz (keine Unternehmen).

Förderhöhe

E-Kraftfahrzeuge mit einem Ankaufswert bis zu EUR 10.000,-- werden mit einem Zuschuss in der Höhe von EUR 200,-- und E-Kraftfahrzeuge mit einem Ankaufswert über EUR 10.000,-- werden mit einem Zuschuss in Höhe von EUR 400,-- gefördert.

Ab 1.1.2025 werden Kredit- und Leasing Käufe ebenfalls mit € 400,- gefördert sofern der Kredit/Leasingnehmer mindestens 20% Anzahlung bereits geleistet hat.


Formulare

Zuständigkeiten