E-Kraftfahrzeuge

Fördergegenstand

Seit dem Jahr 2019 wird der Ankauf von E-Kraftfahrzeugen (einspurige E-Motorräder und E-Autos)  gefördert. Damit soll zukünftig das Hauptaugenmerk auf die Reduzierung der schädlichen CO2-Emissionen von Verbrennungsmotoren gelegt werden.

Voraussetzung für die Förderung

Einwohner mit Hauptwohnsitz in Gloggnitz (keine Unternehmen).

Förderhöhe

E-Kraftfahrzeuge mit einem Ankaufswert bis zu EUR 10.000,-- werden mit einem Zuschuss in der Höhe von EUR 200,-- und E-Kraftfahrzeuge mit einem Ankaufswert über EUR 10.000,-- werden mit einem Zuschuss in Höhe von EUR 400,-- gefördert (Leasing-Käufe werden nicht gefördert).

Bitte beachten Sie, dass eine neuerliche Förderung frühestens wieder nach 5 Jahren beantragt werden kann und dass Zuschüsse für E-Scooter, E-Roller, E-Räder etc. ab 2019 wegfallen.

Formulare

Zuständigkeiten