Gewährung von Zahlungserleichterungen

Voraussetzungen für die Förderung

- Abgabenschuldigkeit muss € 200,00 übersteigen

- Zinsen sind ab dem ersten Tag der Fälligkeit der Abgabe vorzuschreiben

- es sind generell 6% Zinsen pro Jahr zu entrichten (§212b Bundesabgabenordnung)

- die Einhebung der Abgabe muss eine erhebliche Härte darstellen und die Einbringlichkeit der Abgabe darf durch den Aufschub nicht gefährdet sein

Ansuchen

Vorlage eines bei der Stadtgemeinde Gloggnitz erhältlichen Antrages

Formulare

Zuständigkeiten