Leer stehende Geschäftslokale

Fördergegenstand

Die Stadtgemeinde Gloggnitz vergibt in den Jahren 2021 – 2025 eine Förderung an ObjekteigentümerInnen und BestandnehmerInnen, die Verkaufsflächen zur Durchführung einer geschäftlichen Tätigkeit anbieten.

Ziel dieser Förderung ist die Belebung leer stehender Geschäftslokale im Gemeindegebiet, die damit verbundene Aufwertung der Einkaufsstraßen und die Erhöhung der Attraktivität der Stadt Gloggnitz als Betriebs- und Wirtschaftsstandort.

Voraussetzung für die Förderung

1) Das schon bestehende und unterstützungswürdige Geschäftslokal (Handel, Dienstleistung, Gastronomie, Arztpraxen) muss im Gemeindegebiet von Gloggnitz liegen.

 2) Die leerstehende Geschäftsfläche muss über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren durch eine ganzjährig durchgehende Geschäftstätigkeit genutzt werden. Eine einmalige Unterbrechung durch Firmenwechsel von max. drei Monaten ist gestattet. Sollte die Nutzung weniger als 5 Jahre betragen, so sind pro Jahr 20% des geförderten Betrages an die Stadtgemeinde Gloggnitz rück zu erstatten.

Förderhöhe

Die Förderung beträgt max. 10% der vom Förderwerber investierten Adaptierungs- und Errichtungskosten.
Die Höhe der Förderung beträgt für Geschäftslokale

    bis 50 m² ……………………………….… max. € 2.000,--

    von 50m² bis 100 m²………………… max. € 3.000,--

    über 100m²……………………….……...max. € 5.000,--

Ansuchen

Die Förderung kann mittels formlosen Antrags unter Beilage von Rechnungskopien bei der Stadtgemeinde Gloggnitz innerhalb eines Zeitraumes von einem Monat ab Aufnahme der Geschäftstätigkeit beantragt werden.

Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung der Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht.

Zuständigkeiten