Lehrlingsförderung

Voraussetzung für die Förderung:
Ausbildung eines Lehrlings

Wie gelange ich in den Genuss der Förderung?
- Ansuchen

Als Nachweis ist jeweils im Dezember eine Kopie des Lohnkontos sowie eine Kopie des protokollierten Lehrvertrages oder bei mindestens 50 % behinderter Lehrlingen eine Bestätigung des Landesinvalidenamtes für Wien, NÖ u. Burgenland vorzulegen.

Höhe der Förderung:
Euro 125,-/Lehrlingsplatz und Jahr
Euro 250,-/Jahr für jeden behinderten Lehrling


Förderung wird nicht direkt ausbezahlt sondern mit Abgaben (Kommunalsteuer) gegenverrechnet.

Zuständigkeiten