Schaffung von Eigenheimen

Voraussetzungen für die Förderung

Gefördert werden Neubauten mit max. zwei in sich geschlossenen Wohnungen im Gemeindegebiet von Gloggnitz deren Nutzfläche mindestens 60 m² beträgt (mind. 10 Jahre ordentlicher Wohnsitz im geförderten Objekt).

Förderhöhe

Förderungsbetrag max. Euro 1.800,-
Gegenverrechnung mit den jeweils anfallenden Kanal- und Wassergebühren.

Ansuchen

Schriftlicher Antrag unter Vorlage eines Grundbuchsauszuges der nicht älter als drei Monate sein darf und der Fertigstellungsmeldung.

Zuständig

Formulare

Zuständigkeiten