Verminderung von Wasserbenutzungsgebühren

Voraussetzungen für die Förderung

1) Rohrbrüche sind sofort nach Auftreten bzw. Kenntnis beim Städtischen Wasserwerk zu melden.
2) Vom Wasserwerk ist eine Überprüfung der Angaben durchzuführen und eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung (Datum, Art des Rohrbruches etc.) ist an die Finanzabteilung zu senden.
3) Rohrbrüche sind unverzüglich durch eine konzessionierte Firma beheben zu lassen und davon ist eine Kopie der Rechnung dem Ansuchen beizulegen.
4) Die Richtlinien gelten nur für Rohrbrüche, die die im Freien liegende Zuleitung von der Wasseruhr zum Hauptgebäude betreffen.
5) Defekte, die an den neu reparierten Leitungen auftreten, werden in den nächsten 10 Jahren nicht anerkannt.
6) Vorlage einer Versicherungsbestätigung über die Nichtübernahme der durch ein Gebrechen an der Hausleitung entstandenen erhöhten Wasserbezugsgebühr.

Förderhöhe

a) Bei einem Mehrverbrauch bis zu € 3.000,-- beträgt die Ermäßigung 40%.
b) Über € 3.000,-- wird eine Obergrenze des zu bezahlenden Mehrverbrauches von € 1.800,-- festgelegt.

Für die Berechnung des Mehrverbrauches wird der Durchschnitt des Wasserverbrauches der vergangenen drei Jahre herangezogen.

Ansuchen

Formloses Ansuchen an die Stadtgemeinde unter Anschluss der oben genannten Bestätigungen und Rechnungen.

Zuständigkeiten