Wirtschaftsförderung

Voraussetzungen für die Förderung

  • Der Firmensitz bzw. die Betriebsstätte muss im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Gloggnitz liegen.
  • Die Investitionssumme für Betriebsneugründungen bzw. Betriebserweiterungen muss
    a) bei Betrieben, die eine Ganztageskraft oder mehr beschäftigen, mindestens € 35.000,--
        bzw.
    b) bei Kleinbetrieben, mit weniger als einem(r) Ganztagsbeschäftigten, mindestens € 20.000,--
        betragen.
  • Die Förderung wird an die Abgabenleistung (Kommunalsteuer) gekoppelt.
  • Der Betrieb muss zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer Förderung Bestand haben.
  • Die Förderung beträgt jährlich 10% der Jahreskommunalsteuer lt. Steuererklärung über einen   Zeitraum von fünf Jahren.

Förderhöhe

Die Förderhöhe pro Jahr beträgt für

a) Großbetriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern …………………….........…......max.   € 5.000,--
b) Mittelbetriebe mit 10 bis 49 Mitarbeitern………………………....................max.   € 2.400,--
c) Kleinbetriebe von 1 bis 9 Mitarbeiter …………………………….....................max.   € 540,--
d) Kleinbetriebe mit weniger als einem(r) Ganztagsbeschäftigten..........mind. € 150,--

Unternehmen, bei denen keine Kommunalsteuer anfällt, erhalten € 150,--/Jahr auf die Dauer von 5  Jahren.
Bei Betriebserweiterungen werden 10% der jährlichen Kommunalsteuermehrleistung auf die Dauer von fünf Jahren gefördert.
Die Förderung kann innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nur einmal beansprucht werden.

Ansuchen

Anträge sind mittels Musterformular der Stadtgemeinde Gloggnitz innerhalb von sechs Monaten ab Betriebseröffnung bzw. -erweiterung an die Stadtgemeinde Gloggnitz zu richten.

Die Wirtschaftsförderung wird erstmalig nach Abgabe einer vollständigen Jahreskommunalsteuer (Jänner-Dezember) dem Kommunalsteuerkonto gutgeschrieben.

Die pünktliche Entrichtung der Steuern- und Abgaben an die Stadtgemeinde Gloggnitz gilt als Voraussetzung.

Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Formulare

Zuständigkeiten